Vertrag auflösen / Kündigen

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Der Vertrag kann nur von dir selber über dein Benutzerprofil gekündigt werden. Eine Kündigung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich. Die Kündigung über das Benutzerprofil ist jedoch sehr einfach durchzuführen.

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Navigiere in dein Benutzerprofil (User-Icon oben rechts).
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Wähle den Menüpunkt "Kontingente und Verträge" aus.
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In der Box „Informationen zu deinen Verträgen” findest du den Info-Button und kannst dort deinen „Vertrag kündigen”.
In der Box „Informationen zu deinen Verträgen” findest du den Info-Button und kannst dort deinen „Vertrag kündigen”.

Ich habe meinen Vertrag gekündigt, erhalte jedoch noch Rechnungen?

Wenn du deinen Vertrag gekündigt hast und trotzdem noch weitere Rechnungen erhältst, kann diese zwei Gründe haben.

Dein Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit

Wenn dein Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit hat, bleibt er trotz Kündigung bis zum Erreichen der Mindestvertragslaufzeit aktiv. Hat dein Vertrag z.B. (bei monatlicher Abrechnung) eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten und du hast erst 3 Rechnungen erhalten, erhältst du auch nach deiner Kündigung noch 3 weitere Rechnungen.

Natürlich kannst du, unabhängig vom Kündigungszeitpunkt, in der gesamten berechneten Laufzeit die gebuchten Leistungen weiter nutzen.

Dein Vertrag hat sich innerhalb der 14-tägigen Kündigungsfrist noch einmal Verlängert

Alle Verträge von PageRangers haben eine 14-tägige Kündigungsfrist. Wenn sich dein Vertrag innerhalb dieser Zeit noch einmal Verlänger, erhältst du noch eine weitere Rechnung.

Beispiel: Du hast einen Vertrag mit monatlicher Verlängerung. Da du die Buchung am 20. eines Monats vorgenommen hast, verlängert sich dieser Vertrag immer am 20. eines Monats. Du kündigst diesen Vertrag nun am 10. eines Monats. Aufgrund der 14-tägigen Kündigungsfrist wird die Kündigung erst am 24. aktiv. Der Vertrag verlängert sich somit noch ein weiteres Mal.
Achtung: Der Rechnungslauf findet immer am 10. eines Monats statt. Das Rechnungsdatum ist unabhängig von den Zeiträumen, welche in der Rechnung berechnet werden. Die Rechnung, welche am 10. eines Monats erstellt wird kann somit Laufzeit-Positionen erfassen, die bereits im vorherigen Monat begonnen haben.

Ich habe in einem Gespräch etwas anders verstanden, als es mir jetzt erscheint

Wir kommunizieren nach Vertragsabschluss in einer Auftragsbestätigung schriftlich und eindeutig, welcher Vertrag zu welchen Konditionen geschlossen wurde. Diese Auftragsbestätigung (und deren Zustellung) wird von uns dokumentiert und ist (in Verbindung mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen) die Grundlage des Vertrages. Die Auftragsbestätigung ist unmissverständlich und muss alle Vereinbarung enthalten, die Gültigkeit besitzen sollen.

Leider ist es uns nicht möglich, die Verträge so zu interpretieren, wie sie im Einzelfall (miss-)verstanden werden. Jegliche mündliche Nebenabsprachen sind wie bei allen Verträgen ebenfalls ungültig. Diskussionsgrundlage kann somit immer nur die eindeutige schriftliche Auftragsbestätigung sein.

Wenn du uns dein Anliegen schildern möchtest, kannst du dies durch eine E-Mail an unsere Factoring-Abteilung tun. Die E-Mail-Adresse lautet factoring@pagerangers.com.

Kann ich eine noch ausstehende Rechnung in Raten zahlen?

Wenn du eine ausstehende Rechnung nicht sofort zahlen kannst, kannst du mit der Factoring-Abteilung meistens eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bitte warte jedoch nicht zu lange und informiere die Factoring-Abteilung so schnell wie möglich. Wurde deine Rechnung bereits an das Inkasso-Unternehmen weitergeleitet (frühestens nach Ablauf von 2 Monaten) können wir nichts mehr für dich tun.

Wenn du eine Ratenzahlung vereinbaren willst, schildere bitte dein Anliegen per E-Mail an die E-Mail-Adresse factoring@pagerangers.com.

Was passiert, wenn ich meine Rechnungen nicht bezahle?

Unsere Zahlungsprozesse sind automatisiert und werden zu einem großen Teil von einem externen Unternehmen durchgeführt. Dies ist ein übliches Verfahren, bei dem die Forderungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt an ein Factoring-Unternehmen abgegeben werden.

Jede Rechnung wird von unserem Zahlungsdienstleister nach einem Monat per E-Mail angemahnt. Nach frühestens zwei Monaten (spätestens jedoch nach drei Monaten) wird die Rechnung von unserem Zahlungsanbieter an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.

Vor der Weiterleitung der Rechnung an das Inkassounternehmen solltest du die Rechnung spätestens bezahlen, da die Inkassogebühren den Betrag der Rechnung stark in die Höhe treiben (je nach Rechnungsbetrag kann sich die Rechnungssumme mehr als verdoppeln).

Das Inkassounternehmen schlägt eine entsprechende Inkassogebühr auf die Rechnung auf und stellt sie dir erneut in Rechnung. Ebenfalls setzt dir das Inkassounternehmen eine erneute Frist zur Bezahlung der Rechnung.

Wird die Rechnung nach Ablauf der Frist ebenfalls nicht bezahlt, wird vom Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Der Ausgang von einem solchen Verfahren ist immer individuell.

Achtung: Sobald deine Rechnung von unserem Zahlungsanbieter an das Inkassounternehmen abgegeben wurde, ist ein Eingreifen in den Prozess nicht mehr möglich. Bitte suche vorher den Dialog, wenn du aus irgendwelchen Gründen eine Rechnung nicht bezahlen kannst!